Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 13, Nein: 0, Anwesend: 13

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (Grundstücke) werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 jeweils auf 340 % festgesetzt.

Der anliegende Entwurf (Stand: 04.11.2024) der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Roth (Grundsteuer-Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen.