Sitzung: 26.11.2024 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 25, Nein: 0, Anwesend: 25
Beschluss:
Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlichen Betriebe) und Grundsteuer B (Grundstücke) werden mit Wirkung ab 1. Januar 2025 jeweils auf 340 % festgesetzt.
Der anliegende Entwurf (Stand: 04.11.2024) der Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze der Stadt Roth (Grundsteuer-Hebesatzsatzung) wird als Satzung beschlossen.