Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschluss:

„Mit dem Entwurf der 28. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes in der Fassung vom 14.10.2014 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.“