Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

„Entsprechend Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg:

 

1. Straßenname:           Unteres Tor

2. Straßengrundstück:  Fl. Nrn. 1/5, 42/2, Teilflächen aus 40, 42/4 und 41/2 je Gemarkung Roth

3. Anfangspunkt:           Nordgrenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 41/2 und 42/3 je Gemarkung Roth (0,000 km)

4. Endpunkt:                  NW-Ecke Fl. Nr. 42/1 Gemarkung Roth (0,038 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Baulast umfasst die vom Platz zur Valentinpassage verlaufende Treppe im Rahmen der Urkunde M 929/2013 vom 26.07.2013.

Der Platz hat eine Länge von ca. 38 m.

Widmungsbeschränkung: für Fußgänger-, Radfahr- sowie Anlieger- und Lieferverkehr

Der beschränkt-öffentliche Weg erhält im Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege die Nummer 20195.“