Beschluss:
„Entsprechend Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmung zum beschränkt-öffentlichen Weg:
1. Straßenname: Unteres Tor
2. Straßengrundstück: Fl. Nrn. 1/5, 42/2, Teilflächen aus 40, 42/4 und 41/2 je Gemarkung Roth
3. Anfangspunkt: Nordgrenzen der Grundstücke Fl. Nrn. 41/2 und 42/3 je Gemarkung Roth (0,000 km)
4. Endpunkt: NW-Ecke Fl. Nr. 42/1 Gemarkung Roth (0,038 km)
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Baulast umfasst die vom Platz zur Valentinpassage verlaufende Treppe im Rahmen der Urkunde M 929/2013 vom 26.07.2013.
Der Platz hat eine Länge von ca. 38 m.
Widmungsbeschränkung: für Fußgänger-, Radfahr- sowie Anlieger- und Lieferverkehr
Der beschränkt-öffentliche Weg erhält im Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege die Nummer 20195.“