Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1

Beschluss:

Mit dem Entwurf der 21. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes in der Fas-sung vom 20.01.2015 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die Öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.