Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 30, Nein: 0, Anwesend: 30

Beschluss:

 

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Erste Bürgermeister Herr Ralph Edelhäußer, bei dessen Verhinderung der Zweite Bürgermeister, Herr Hans Raithel, bei dessen Verhinderung der Dritte Bürgermeister, Herr Heinz Bieberle, alle wohnhaft in Roth, wird ermächtigt, für die Stadt Roth Verzichte auf Vorkaufsrechte nach dem Baugesetzbuch, Löschungs- und Rangrücktrittserklärungen und sonstige Eintragungsbewilligungen bezüglich grundbuchrechtlicher Rechte abzugeben, Aufteilungen im eigenen Besitz zu beantragen, Grunderwerbungen für Straßenzwecke, auch im Tauschwege, vorzu­nehmen, Bestandsteilzuschreibungen und -abschreibungen von Grundstücken zu bewilli­gen und zu beantragen, Dienstbarkeiten zu Gunsten und zu Lasten der Stadt Roth zu be­stellen, Pfandunterstellungen von Grundstücken zu erklären und den Vollzug dieser Erklä­rungen zu beantragen, überhaupt alle Bewilligungen, Erklärungen und Anträge, die an das Grundbuchamt zu stellen sind, im Namen der Stadt Roth abzugeben, sowie die Belastung von Erbbaurechten und Reichsheimstätten für sie zu genehmigen.

 

Weiterhin bevollmächtigt der Stadtrat den Ersten Bürgermeister, Herrn Ralph Edelhäußer, im Vertretungsfalle der Zweite Bürgermeister, Herr Hans Raithel, bei dessen Verhinderung der Dritte Bürgermeister, Herr Heinz Bieberle, nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts unter Befrei­ung von den Beschränkungen des § 181 BGB, die Stadt Roth bei der Beurkundung von Messungsanerkennungen und Auflassungen zu vertreten und alle erforderlichen oder zweckmäßigen Erklärungen abzugeben und Handlungen vorzunehmen.

 

Die Bevollmächtigten sind berechtigt, Untervollmacht zu erteilen. Die Bevollmächtigung erfolgt nur für den Fall, dass der Beurkundung der Messungsanerkennung und Auflassung eine Vorbeurkundung, z. B. ein Teilflächenverkauf vorausgegangen ist.