Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

Für den Bereich südlich der Sandgasse, westlich der Nürnberger Straße, wird ein Bebauungsplan aufgestellt. Der Geltungsbereich ist im Planblatt vom 23.04.2015 ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses. Die Vorschriften des beschleunigten Verfahrens nach § 13 a sind anzuwenden. Die Öffentlichkeitsbeteiligung soll nicht eingeschränkt werden. Der Flächennutzungsplan/ Landschaftsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen. Im Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung von Wohngebäuden geschaffen werden.

Mit dem städtebaulichen Entwurf vom 14.04.2015 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.