Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Der Bauausschuss beschießt folgende Widmung:

 

„Entsprechend Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Abstufung einer Teilfläche der Ortsstraße ,Röthenweg‘ zum beschränkt-öffentlichen Weg ,Röthenweg‘“:

 

1. Straßenbezeichnung:          Röthenweg

2. Flurnummer:                       Teilfl. aus Fl.Nr. 1213/3 Gemarkung Roth

3. Anfangspunkt:                     SO-Ecke Fl.Nr.  1208/8 Gemarkung Roth (0,000 km)

4. Endpunkt:                            NO-Ecke Fl.Nr. 1208/28 Gemarkung Roth(0,045 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Diese abgestufte Strecke erhält im Bestandsverzeichnis für beschränkt-öffentliche Wege die Bestandsblatt Nr. 20196.