Beschluss:
Der Bauausschuss beschießt folgende Widmung:
„Entsprechend Art. 7 Abs. 1 Bayerisches
Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende
Abstufung einer Teilfläche der Ortsstraße ,Röthenweg‘ zum
beschränkt-öffentlichen Weg ,Röthenweg‘“:
1. Straßenbezeichnung: Röthenweg
2. Flurnummer: Teilfl.
aus Fl.Nr. 1213/3 Gemarkung Roth
3. Anfangspunkt: SO-Ecke
Fl.Nr. 1208/8 Gemarkung Roth (0,000 km)
4. Endpunkt: NO-Ecke Fl.Nr. 1208/28 Gemarkung
Roth(0,045 km)
Träger der Straßenbaulast ist die Stadt
Roth. Diese abgestufte Strecke erhält im Bestandsverzeichnis für
beschränkt-öffentliche Wege die Bestandsblatt
Nr. 20196.