Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschluss:

Mit dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Alte Stadtbrauerei“ in der Fassung vom 24.09.2015 besteht Einverständnis. Die Verwaltung wird beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB bzw. die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB bzw. der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.