Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1

Beschluss:

Mit dem Entwurf der 20. Änderung des Flächennutzungsplanes/Landschaftsplanes in der Fassung vom 11.11.2015 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.