Sitzung: 03.12.2015 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschluss:
Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.11.2015 besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.