Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 4, Anwesend: 28

Beschluss:

Der Stadtrat beschließt:

 

Der Geltungsbereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. B 6 „Barnsdorf“ wird um die Flurstücke Flst. Nr. 1126/13 (Tfl.) und Flst. Nr. 918 (Tfl.) sowie Nr. 868/2 (Tfl.) jeweils der Gemarkung Belmbrach erweitert. Der Geltungsbereich ist im Planblatt vom 11.11.2015 ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses.

Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 11.11.2015 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.