Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Mit dem Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der Fassung vom 10.05.2016 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.