Sitzung: 07.06.2016 Umwelt- und Stadtplanungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 0
Beschlussvorschlag:
Mit dem Entwurf
der 1. Änderung des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan in der
Fassung vom 10.05.2016 besteht Einverständnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.