Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0

Beschlussvorschlag:

Mit dem Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes in der Fassung vom 16.06.2016 besteht Einverständnis.

Die Verwaltung wird beauftragt nach § 4 a Abs. 3 BauGB erneut öffentlich auszulegen. Die Dauer der Auslegung wird nicht verkürzt, sie beträgt 4 Wochen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wird auf den Kreis der Betroffenen beschränkt, die Stellungnahmen können nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden.