Beschluss:
Der Bauausschuss beschließt, den im beiliegenden Widmungsplan gelb gekennzeichneten Eigentümerweg (Teilfläche aus Fl.Nr. 86 Gemarkung Roth) wegen Verlusts der Verkehrsbedeutung einzuziehen.
Nach Art. 8 Abs. 2 BayStrWG ist die Absicht der Einziehung drei Monate vorher ortsüblich bekannt zu machen.