Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

„Entsprechend Art. 6 Abs. 2 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz (BayStrWG) beschließt der Bauausschuss folgende Widmung zur Ortsstraße:

 

  1. Straßenname:             Füttererstraße
  2. Straßengrundstück:    Fl.Nr. 29/9 Gemarkung Harrlach
  3. Anfangspunkt:             N-Ecke Fl.Nr. 29/20 Gemarkung Harrlach (0,000 km)
  4. Endpunkt:                    O-Seite Fl.Nr. 29/13 und Fl.Nr. 19/14 je Gemarkung Harrlach

(0,089 km)

 

Träger der Straßenbaulast ist die Stadt Roth. Die Straße ist 89 m lang und erhält die Nr. 580 im Bestandsverzeichnis für Ortsstraßen der Gemarkung Harrlach“.