Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss der Stadt Roth billigt den geänderten Entwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 86 „Alte Stadtbrauerei“ in der Fassung vom 30.03.2017. Die Verwaltung wird beauftragt, die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Nachbargemeinden gem. § 4a Abs. 3 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB bzw. § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB wird die Beteiligung dahingehend eingeschränkt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen der Planung vorgebracht werden können. Die Verwaltung wird ermächtigt, die Dauer der Beteiligungen gem. § 4a Abs. 3 Satz 3 BauGB auf zwei Wochen zu verkürzen.