Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 2, Anwesend: 11

Beschluss:

Der Umwelt- und Stadtplanungsausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Der Bebauungsplan Nr. 90 „Abenberger Höhe BA I“ wird aufgestellt. Der Geltungsbereich ist aus beiliegendem Lageplan ersichtlich. Dieser wird Bestandteil des Beschlusses. Im Bebauungsplan sollen allgemeine Wohngebiete (WA) in der Form von Geschosswohnungsbau sowie von verdichteten und freistehenden Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen.

 

Der Stadtrat stimmt dem Vorentwurf des Bebauungsplanes mit integriertem Grünordnungsplan Nr. 90 „Abenberger Höhe BA I“ in der Fassung vom 24.10.2017 zu und beauftragt die Verwaltung, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB bzw. die Beteiligung der Nachbargemeinden nach § 2 Abs. 2 BauGB durchzuführen.