Sitzung: 27.02.2018 Stadtrat
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 27, Nein: 0, Anwesend: 27
Beschluss:
Nach Anhörung des Prüfberichts über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses 2016 beschließt der Stadtrat die Feststellung der Jahresrechnung gemäß Art. 102 Abs. 3 GO wie folgt:
1. Für
die Stadt Roth
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 63.113.519,98 €
2. Für
die Städtler’sche Wohltätigkeitsstiftung
Summe der bereinigten Solleinnahmen und –ausgaben 47,91 €
3. Der
Werkleitung wird für das Jahr 2016 gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.
4. Dem Ersten Bürgermeister wird gem. Art. 102 Abs. 3 GO Entlastung erteilt.