Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Anwesend: 12

Beschluss:

Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt dem Stadtrat folgenden Beschluss:

 

Trotz Kenntnis, dass nach der geltenden Rechtslage Ausbaubeiträge festgesetzt werden können, nimmt die Verwaltung bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage, längstens jedoch bis sechs Monate vor Ablauf der Festsetzungsverjährungfrist, keine Abrechnungen bzw. Verbescheidungen von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Roth vor. Ein eventuell hierdurch entstehender Einnahmeausfall wird in Kauf genommen.