Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 26, Nein: 0, Anwesend: 26

Beschluss:

Der Stadtrat fasst folgenden Beschluss:

Trotz Kenntnis, dass nach der geltenden Rechtslage Ausbaubeiträge festgesetzt werden können, nimmt die Verwaltung bis zur abschließenden Klärung der Rechtslage, längstens jedoch bis sechs Monate vor Ablauf der Festsetzungsverjährungsfrist, keine Abrechnungen bzw. Verbescheidungen von Straßenausbaubeiträgen nach dem KAG in Verbindung mit der Straßenausbaubeitragssatzung der Stadt Roth vor. Ein eventuell hierdurch entstehender Einnahmeausfall wird in Kauf genommen.